Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt ORTSMITTE Hanauer Landstraße
Tempo 50 an den Ortsausgängen Hanauer LandstraßeDie erste verkehrsberuhigende Maßnahme nimmt nun Formen an, und zwar in vielen runden Formen:
Ab Mittwoch, den 21. Februar 2024, tritt mit Anordnung vom 01.02.02024 die Geschwindigkeitsregelung auf der Hanauer Landstraße in Kraft. Ab dann gilt:
Zwischen Einmündung Frankenstraße und Feuerwehr – Tempo 30
Zwischen der Einmündung Neue Hörsteiner Straße (Kreisel Lindighalle) und Frankenstraße – Tempo 50
Zwischen der Feuerwehr und dem Anschluss der neuen Ortsumgehung – Tempo 50
Die Geschwindigkeitsreduzierung auf der Hanauer Landstraße erfordert aufgrund der noch aktuellen Straßengegebenheiten (mitunter auch durch die parallele Zufahrtsstraße) das Aufstellen vieler Tempo 30-Schilder und kann nicht durch Tempo 30-Zonen-Schilder am Anfang und Ende der Tempo 30-Strecke ersetzt werden. >>> In einer Tempo-30-Zone gilt generell Rechtsvortritt. Auf einer Tempo-30-Strecke hingegen kann den zuführenden Straßen der Vortritt entzogen werden. Damit haben die Benutzer auf der Tempo-30-Strecke (nach wie vor in Karlstein) Vortritt.
Wir bitten um Verständnis für viele Anwohner, die seit vielen Jahren auf die allseits angekündigte Geschwindigkeitsreduzierung (im Zuge der Ortsumgehung Karlstein) warten – und um Verständnis auch für viele Familien mit Kindern sowie Radfahrer und Fußgänger, für die eine Ortsdurchfahrt mit nur 30 km/h ein weiteres Stück an Sicherheit bedeutet.
Im Laufe des Jahres werden darüber hinaus Parkplatz-Markierungen auf der Hanauer Landstraße erfolgen.
Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen – zum Beispiel im Rahmen erster Realisierungen aus erfolgtem Architekten-Wettbewerb, Begrünungsinseln und eventuelle Kreisellösungen werden in den nächsten Schritten mittel- bis langfristig geplant werden.