Tempo 30 auf der Hanauer Landstraße | Aktuelle Nachrichten und Informationen

ab Mittwoch, 21. Februar 2024

Tempo 30 auf der Hanauer Landstraße

Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt ORTSMITTE Hanauer Landstraße
Tempo 50 an den Ortsausgängen Hanauer Landstraße

Die erste verkehrsberuhigende Maßnahme nimmt nun Formen an, und zwar in vielen runden Formen:

Ab Mittwoch, den 21. Februar 2024, tritt mit Anordnung vom 01.02.02024 die Geschwindigkeitsregelung auf der Hanauer Landstraße in Kraft. Ab dann gilt:

  • Zwischen Einmündung Frankenstraße und Feuerwehr – Tempo 30

  • Zwischen der Einmündung Neue Hörsteiner Straße (Kreisel Lindighalle) und Frankenstraße – Tempo 50

  • Zwischen der Feuerwehr und dem Anschluss der neuen Ortsumgehung – Tempo 50

Die Geschwindigkeitsreduzierung auf der Hanauer Landstraße erfordert aufgrund der noch aktuellen Straßengegebenheiten (mitunter auch durch die parallele Zufahrtsstraße) das Aufstellen vieler Tempo 30-Schilder und kann nicht durch Tempo 30-Zonen-Schilder am Anfang und Ende der Tempo 30-Strecke ersetzt werden. >>> In einer Tempo-30-Zone gilt generell Rechtsvortritt. Auf einer Tempo-30-Strecke hingegen kann den zuführenden Straßen der Vortritt entzogen werden. Damit haben die Benutzer auf der Tempo-30-Strecke (nach wie vor in Karlstein) Vortritt.

Wir bitten um Verständnis für viele Anwohner, die seit vielen Jahren auf die allseits angekündigte Geschwindigkeitsreduzierung (im Zuge der Ortsumgehung Karlstein) warten – und um Verständnis auch für viele Familien mit Kindern sowie Radfahrer und Fußgänger, für die eine Ortsdurchfahrt mit nur 30 km/h ein weiteres Stück an Sicherheit bedeutet.

Im Laufe des Jahres werden darüber hinaus Parkplatz-Markierungen auf der Hanauer Landstraße erfolgen.

Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen – zum Beispiel im Rahmen erster Realisierungen aus erfolgtem Architekten-Wettbewerb, Begrünungsinseln und eventuelle Kreisellösungen werden in den nächsten Schritten mittel- bis langfristig geplant werden.